i+r Tours
AGB

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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

1. Reiseveranstalter / Veranstalter

Reiseveranstalter im Sinne dieser Reisebedingungen ist die Firma i+r Tours, Inh. Walter Worbs, Freseniusstr. 33a, D-81247 Muenchen. Der Veranstalter erbringt die vertraglich geschuldeten Reiseleistungen in eigener Verantwortung.

2. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Reisende den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann muendlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestaetigung (Reisebestaetigung) des Veranstalters zustande.

3. Bezahlung

Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Hoehe von 20% des Reisepreises faellig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten, sofern die Reise nicht kurzfristig gebucht wird. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort faellig.

4. Leistungsaenderungen

Aenderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigefuehrt wurden, sind gestattet, soweit die Aenderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeintraechtigen.

5. Ruecktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zuruecktreten. Der Ruecktritt ist gegenueber dem Veranstalter zu erklaeren. Es gelten gestaffelte Stornierungsgebuehren je nach Zeitpunkt des Ruecktritts vor Reisebeginn. Der Abschluss einer Reiseruecktrittsversicherung wird empfohlen.

6. Umbuchung

Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Aenderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Befoerderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Sofern eine Umbuchung auf Wunsch des Reisenden durchgefuehrt wird, kann der Veranstalter eine Umbuchungsgebuehr erheben.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemaess angeboten wurden, nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung, sofern der Grund hierfuer nicht dem Veranstalter zuzurechnen ist.

8. Ruecktritt und Kuendigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Reisevertrag kuendigen, wenn der Reisende die Durchfuehrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stoert oder wenn er sich in einem solchen Mass vertragswidrig verhaelt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

9. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewoehnlicher Umstaende

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer hoeherer Gewalt erheblich erschwert, gefaehrdet oder beeintraechtigt, so koennen sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kuendigen. Beide Parteien werden von ihren vertraglichen Pflichten befreit.

10. Haftung und Haftungsbegrenzung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns fuer die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfaeltige Auswahl und Ueberwachung der Leistungstraeger sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibung. Die Haftung des Veranstalters fuer Schaeden, die nicht Koerperschaeden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschraenkt.

11. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, dem Veranstalter oder dem oertlichen Reiseleiter auftretende Maengel unverzueglich anzuzeigen. Unterlaesst der Reisende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so stehen ihm keine Ansprueche zu, sofern der Veranstalter Abhilfe haette schaffen koennen.

12. Geltendmachung von Anspruechen, Adressat

Ansprueche wegen nicht vertragsgemaesser Erbringung der Reise hat der Reisende gegenueber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Ansprueche sind an folgende Adresse zu richten: i+r Tours, Walter Worbs, Freseniusstr. 33a, D-81247 Muenchen.

13. Verjaehrung

Ansprueche des Reisenden wegen nicht vertragsgemaesser Erbringung der Reise verjaehren in zwei Jahren. Die Verjaehrungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

14. Informationen zur Identitaet des ausfuehrenden Luftfahrtunternehmens

Der Veranstalter informiert den Reisenden vor Vertragsschluss ueber die Identitaet der ausfuehrenden Fluggesellschaft(en). Steht bei der Buchung die ausfuehrende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden ueber die voraussichtliche Fluggesellschaft zu unterrichten.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Veranstalter informiert den Reisenden ueber die fuer die Reise geltenden Pass- und Visaerfordernisse sowie ueber gesundheitliche Formalitaeten. Der Reisende ist selbst verantwortlich fuer die Einhaltung aller fuer die Durchfuehrung der Reise wichtigen Vorschriften.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt fuer diese Reisebedingungen.

17. Hinweis auf Gepaeckvorschriften

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Gepaeckvorschriften haben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig ueber die jeweiligen Freigepaeeckmengen und Handgepaeckbestimmungen der ausfuehrenden Fluggesellschaft.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Muenchen. Fuer EU-Buerger gilt ergaenzend: Die Europaeische Kommission stellt eine Plattform fuer die Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr